Qualität und Ethik

Freiwillige ethische Selbstverpflichtung
der Deutschen Buddhistischen Union e.V. (DBU)

Als Leiterin der Meditationsgruppe Satipatthāna Sangha und als praktizierende Buddhistin der Theravada-Tradition habe ich mich dieser Selbstverpflichtung gerne angeschlossen. Den genauen Wortlaut der Selbstverpflichtung findest Du weiter unten auf dieser Seite..

Ethische Leitlinien für MBSR- und MBCT-Lehrer.innen im MBSR-MBCT Verband

MBSR- und MBCT-Lehrerende benötigen ein Zertifikat einer vom Verband anerkannten Ausbildung. MBSR- und MBCT-Lehrende verpflichten sich zu regelmäßiger Fortbildung. Jährlich sollen mindestens 4 Tage Fortbildung besucht werden, wozu auch eigene Retreats zählen. Mindestens alle 2 Jahre sollen fachbezogene Fortbildungen von mindestens 3 Tagen besucht werden, wozu Kongresse, Seminare oder Fachveranstaltungen zählen.

Teilnehmende an Kursen und weiteren darauf basierenden Angeboten können auf die Kompetenz und Erfahrung der Lehrenden im MBSR-MBCT Verband vertrauen. Der MBSR-MBCT Verband stellt mit Maßnahmen zum Qualitätsmanagement sicher, dass Einzelpersonen wie auch Institutionen dauerhaft auf diese Erfahrung und Kompetenz bauen können.

Sollten Sie als Teilnehmende eines Kurses oder als beauftragendes Unternehmen/ beauftragende Organisation Grund zu einer Beschwerde haben, können Sie sich direkt an den MBSR-MBCT Verband wenden.

Die ethischen Leitlinien findest Du ebenfalls weiter unten auf dieser Seite.

Freiwillige ethische Selbstverpflichtung der DBU e.V.

Als Mitglieder von buddhistischen Gemeinschaften und als Praktizierende fühlen wir uns den ethischen Richtlinien verpflichtet, die der Buddha aufgezeigt hat: Silas, Paramitas, die zehn heilsamen Handlungen und vieles mehr. Wir bemühen uns aufrichtig darum, diese Richtlinien in unserem Leben umzusetzen. Gleichzeitig sind wir uns darüber bewusst, dass es immer wieder unterschiedliche Auslegungen gibt, die zu Missverständnissen führen, und dass Verletzungen der buddhistischen Ethik geschehen, die als Missbrauch zu bezeichnen sind.

Diese ethische Selbstverpflichtung berücksichtigt die ethischen Richtlinien des Buddhismus. Gleichzeitig berücksichtigt sie die Gesetzgebung und die ethischen Werte der Gesellschaft, in der wir leben. Unser Vorbild ist dabei der Buddha: Er hat immer dann Regeln aufgestellt, wenn dies aufgrund eines untugendhaften Verhaltens und einer Beschwerde darüber notwendig wurde. Außerdem hat er seine Schülerinnen und Schüler gelehrt, nach den Gesetzen des Landes zu leben.

Diese Selbstverpflichtung soll die ethischen Richtlinien der jeweiligen buddhistischen Traditionen keineswegs ersetzen, sondern eine Ergänzung darstellen, um den Bedingungen und Anforderungen der heutigen Umstände gerecht zu werden. Sie ist für all die Gemeinschaften und Einzelmitglieder der DBU, die sie durch Unterschrift verbindlich für sich annehmen, nicht als Mittel des Moralisierens gedacht, sondern als Stütze und Schutz. Indem wir uns an diese Richtlinien halten, befolgen wir gleichzeitig die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung und das Bundeskinderschutzgesetz.

Wir bemühen uns um heilsame Handlungen

Schmetterling an Blüte
  • Wir bieten den Menschen in unseren Gemeinschaften und Praxisgruppen eine Gesprächskultur an, die geprägt ist von Offenheit, gegenseitiger Wertschätzung, respektvoller Kritik, einem positiven Verhältnis zur Selbstverantwortung und der Bereitschaft, Fehler freundlich und konstruktiv zu benennen, anzuerkennen und aus ihnen zu lernen.
  • Wir bestärken Menschen darin, sich bei Interesse über andere Religionen und andere buddhistische Schulen unvoreingenommen zu informieren, diese kennenzulernen und einen offenen, freundlichen und respektvollen Austausch mit ihnen zu pflegen.
  • Wir fördern Menschen darin, heilsame und förderliche Beziehungen untereinander und zwischen Dharmalehrer:innen und Schüler:innen zu pflegen.
  • Wir klären Menschen auf über die Dynamiken von Grenzverletzungen und Machtmissbrauch sowie über angemessene und unangemessene Erwartungen an eine Gemeinschaft, ein Zentrum oder Dharmalehrer:innen. Dafür ergreifen wir geeignete Maßnahmen – finden beispielsweise ein Procedere, stellen Gremien auf, ernennen Ansprechpersonen für Konfliktfälle, bilden Mitarbeiter:innen aus oder bieten Vorträge und Workshops zum Thema an.
  • Wir informieren über geeignete Ansprechpartner:innen, beispielsweise die DBU- Ansprechpersonen für Missbrauchsfälle in buddhistischen Gemeinschaften, an die Menschen sich vertrauensvoll wenden können, sollten sie den Eindruck haben, diese ethische Selbstverpflichtung werde ihnen gegenüber verletzt.
  • Wir wissen um die besondere Verantwortung des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen. Sollte es Kinder- und Jugendaktivitäten in unserer Gemeinschaft geben, achten wir darauf, dass ausschließlich fachlich und menschlich gut geeignete Personen in dieser Arbeit aktiv sind und, entsprechend der Gesetzgebung der Bundesländer, in denen diese Kinder- und Jugendarbeit geschieht, gegebenenfalls regelmäßig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Wir unterlassen unheilsame Handlungen

  • Wir setzen Menschen in unseren Gemeinschaften und Praxisgruppen keinerlei Form von Gewalt, Grenzverletzung, Entwürdigung oder Machtmissbrauch aus (sexualisiert, körperlich, verbal, emotional, finanziell).
  • Insbesondere als Meditations- und Dharmalehrer:innen sind wir uns des Machtgefälles zu unseren Schüler:innen bewusst. Dieses Machtgefälle werden wir nicht missbrauchen. Darum verführen wir unsere Schüler:innen nicht, noch lassen wir uns von ihnen in unbedachte sexuelle Beziehungen verführen. Nach einem buddhistischen Retreat lassen wir eine angemessene Zeit (empfohlen wird mindestens ein Jahr) verstreichen, bevor wir erwägen, eine sexuelle Beziehung zu einer Kursteilnehmerin oder einem Kursteilnehmer einzugehen. Die menschliche Psyche braucht genügend Zeit, um die tiefgreifende Veränderung einer Beziehung zu verstehen. Sollte es dann zu einer intimen Beziehung kommen, muss die Lehrer-Schüler-Beziehung sowohl formal wie innerlich beendet sein, damit sich die Beziehung auf Augenhöhe und ohne Machtgefälle entwickeln kann.
  • Als Dharma-Schüler:innen sind wir uns darüber bewusst, dass es im intensiven menschlichen Miteinander eines Retreats oder sonstiger buddhistischer Veranstaltungen zu Gefühlen des Hingezogenseins kommen kann, die oft nichts mit Liebe zu tun haben. Mit solchen Gefühlen gehen wir verantwortlich um, sowohl uns selbst wie den Menschen gegenüber, auf die sich diese Gefühle richten.
  • In unseren Gemeinschaften sehen wir davon ab, Menschen in Lügen, Vertuschungen, Geheimnisse und elitäre Zirkel einzubinden, die sie von ihren Mitpraktizierenden isolieren, ihren eigenen ethischen Grundsätzen entfremden oder in Gewissenskonflikte treiben.
  • Wir setzen Menschen keinen Strukturen aus, die absoluten Gehorsam verlangen und Abhängigkeit und Hilfsbedürftigkeit nach sich ziehen.
  • Wir nutzen Menschen in ihrem Idealismus oder ihrer existenziellen Abhängigkeit (Lebensunterhalt) nicht aus, indem wir ihre Zeit und ihr Engagement unangemessen in Anspruch nehmen. Ein Beispiel dafür ist das falsche Versprechen, eine besonders intensive Mitarbeit mache es möglich, das eigene Karma rascher positiv zu verändern oder andere spirituelle Verdienste zu erlangen.
  • Wir nutzen Menschen nicht in ihrer Spendenbereitschaft aus, indem wir sie zu Spenden überreden oder aber ihre Spenden zweckentfremdet verwenden.
  • Wir grenzen Menschen nicht aus oder bringen ihre Stimme auf offene oder subtile Weise zum Schweigen, wenn sie Kritik üben.
  • Wir unterlassen es, Menschen aufgrund individueller oder kollektiver Merkmale zu diskriminieren (wie Geschlecht, Alter, körperliche Besonderheiten, Gender-Identität, ethnische Identität, sexuelle Orientierung, psychische Stabilität, Intensität der Beziehung zum Dharma oder zu Dharma-Lehrer:innen). Nicht zu diskriminieren bedeutet, ein Umfeld frei von Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung oder Beleidigung zu schaffen.
  • Wir verleiten Menschen nicht zu Vorurteilen und Intoleranz, indem wir andere Religionen oder die Lehren anderer buddhistischer Schulen pauschal und undifferenziert kritisieren; wir verengen ihren Blick nicht, indem wir unser buddhistisches Verständnis, unsere Praxisformen und unsere Dharmalehrer:innen pauschal und undifferenziert als besten oder einzigen Weg zu Glück und Befreiung darstellen.

Als unterzeichnende DBU-Mitgliedsgemeinschaft machen wir diese ethische Selbstverpflichtung in unseren Zentren und Gemeinschaften zugänglich, beispielsweise durch einen öffentlichen Aushang oder auf andere transparente Weise. Wir werden die hier aufgeworfenen Themen innerhalb der DBU fortlaufend mit Vertreter:innen anderer Mitgliedsgemeinschaften und dem Rat der DBU besprechen, um eine heilsame gemeinschaftliche Dharmapraxis in allen Gemeinschaften der DBU kontinuierlich zu fördern.

Neufassung nach Feedbacks der Mitglieder und der Ethik-AG, September 2020
Verabschiedet auf der DBU-Mitgliederversammlung Oktober 2020

Mitglied im mbsr-mbct-Verband

Ethische Leitlinien

Als MBSR- und/oder MBCT-Lehrerin bin ich mir der Verantwortung für meine Kursteilnehmer.innen bewusst. Ich verpflichte mich aus diesem Grund zur Einhaltung der folgenden Ethischen Leitlinien des MBSR-MBCT Verbandes:

  1. Transparenz und Offenheit
    Vor Beginn des Kurses kläre ich die Teilnehmenden über Inhalt, Form, Dauer und Kosten des Kurses auf. Ich stelle dabei das Wohl der Teilnehmenden über meine eigenen wirtschaftlichen Interessen.

  2. Achtung vor dem Inhalt der Programme
    Ich verpflichte mich als Mitglied des MBSR-MBCT Verbandes, die Kurse auf der Grundlage zu unterrichten, wie sie von den vom Verband anerkannten Ausbildungsinstituten vermittelt wird. Ich achte die Integrität der Curricula von MBSR und MBCT und verbinde sie unter dieser Kennzeichnung nicht mit Elementen aus anderen Angeboten.

  3. Kontinuierliches Lernen und Üben
    Ich bin mir bewusst, dass eine qualifizierte Kursleitung regelmäßige Fortbildung sowie Super- und/oder Intervision erfordert und verpflichte mich, dies praktisch umzusetzen sowie eine fortlaufende eigene formale und informelle Achtsamkeitspraxis zu pflegen.

  4. Anerkennung von Grenzen
    Ich bin mir darüber klar, dass ein MBSR- und/oder ein MBCT-Kurs niemals eine notwendige medizinische und/oder psychotherapeutische Behandlung ersetzen kann. Ich verpflichte mich, in besonderem Maße darauf zu achten, wo sich der von mir geleitete Kurs als nicht ausreichend hilfreich für Teilnehmende erweist, und die betreffenden Teilnehmenden auf die Grenzen meiner persönlichen Kompetenz und/oder des jeweiligen Kursangebotes hinzuweisen.

  5. Übernahme von Verantwortung in der Beziehung zu Teilnehmenden
    Ich erkenne an, dass es sich zwischen MBSR-Lehrerin und Teilnehmer.in um eine asymmetrische Beziehung handelt. Diese Asymmetrie beruht darauf, dass die Lehrerin einen Erfahrungs- und Kompetenzvorsprung in Sachen Achtsamkeit hat und diesen auftragsgemäß einsetzt, um Teilnehmende in der Entwicklung einer eigenen Achtsamkeitspraxis zu unterstützen. Aus dieser Rollenverteilung resultiert die besondere Verantwortung der Lehrerin, darauf zu achten, dass die Asymmetrie ausschließlich in Bezug auf die Auftragserfüllung zum Tragen kommt. Ebenso liegt es allein in der Verantwortung der Lehrerin, das damit verbundene Machtungleichgewicht nicht auszunutzen, um sich dadurch materielle und immaterielle Vorteile zu verschaffen.

  6. Achtung gegenüber Mitanbietenden von MBSR und MBCT
    Ich bin mir bewusst, dass gelebte Achtsamkeit auch mein Verhalten gegenüber anderen MBSR- und MBCT-Lehrenden umfasst. Neben einer wertschätzenden Grundhaltung bedeutet dies, falls notwendig, potentielle und bestehende Konflikte direkt und konstruktiv anzusprechen und bei der Vermarktung meiner Angebote auf Konkurrenzstrategien zu verzichten, die mit der Herabsetzung anderer einhergehen.

  7. Weltanschauliche Neutralität
    Ich verzichte als Kursleiterin eines MBSR- und/oder MBCT-Kurses auf politische, weltanschauliche und religiöse Indoktrination, benenne aber auf gezieltes Nachfragen (potentieller) Teilnehmender den meiner Arbeit zugrunde liegenden Hintergrund und meine eigene Praxis.

  8. Missachtung der Ethischen Leitlinien
    Ich bin mir bewusst, dass die Missachtung dieser Ethischen Leitlinien zum Ausschluss aus dem Verband führen kann. Hierüber entscheidet der Vorstand des Verbandes mit einfacher Mehrheit nach entsprechender schriftlicher und/oder mündlicher Anhörung des betreffenden Mitglieds. Sollte ein Vorstandsmitglied des Verbandes betroffen sein, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

Quelle: MBSR-MBCT-Verband 

Liebe, Mitgefühl und Friedfertigkeit sind
keine Frage von Religion oder Weltanschauung.
Es handelt sich dabei um Qualitäten,
die jeder von uns in seinem Herzen und in seinem Geist in sich trägt.

Joseph Goldstein